Arbeitsgrundlagen für die Präventionsarbeit in der Gemeinde Loxstedt

In der Fassung vom 26.Oktober 2004, geändert am 31. Mai 2005, zuletzt geändert am 6. November 2006

Präambel

Seit Mitte der 90er Jahre haben die Themen Sicherheit, Kriminalität und Gewalt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auf kommunaler Ebene haben sich dabei zwei Entwicklungstendenzen herausgestellt:

  • Es besteht eine Diskrepanz zwischen einer eher positiven objektiven Entwicklung der Sicherheitslage und
  • der negativen Entwicklung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung

Ergänzend ist trotz einer rückläufigen Kriminalitätsrate die Zunahme von Jugendkriminalität und -gewalt zu verzeichnen.

Mit der Auffassung, dass für die Sicherheit und die Bekämpfung von Kriminalität ausschließlich Polizei und Justiz zuständig sind, lassen sich die aktuellen Probleme nicht lösen. Untersuchungen haben ergeben, dass 80 % der kriminellen Delikte in der unmittelbaren Umgebung des Straftäters verübt werden. Damit ist der Ansatz für präventive Arbeit auf örtlicher Ebene zu suchen.

Mit der Bildung von Präventionsräten wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Kriminalitätsprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dabei darf allerdings die unmittelbare Zuständigkeit staatlicher Instanzen für innere Sicherheit, Strafverfolgung, vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung und Resozialisation nicht verwischt werden.

Die nachfolgenden Arbeitsgrundlagen wurden vom Arbeitskreis Prävention unter Beteiligung interessierter Bürger/innen, Polizei, Schüler/innen- und Elternvertreter/innen, Parteien, Schulen, Kindergärten, Vereinen, Verwaltung, Jugendpflege sowie anderen professionellen Einrichtungen der Jugendhilfe erarbeitet. Sie beschreiben die Ziele und Aufgaben zukünftiger Loxstedter Präventionsarbeit, sowie deren Arbeitsweisen und organisatorische Rahmenbedingungen.

Mit der Loxstedter Präventionsarbeit sollen Menschen unterstützt werden, ihre Interessen wahrzunehmen und ihr Leben zu gestalten. Die Knüpfung von Kontakten zwischen Vereinen, Verbänden, Initiativen, Organisationen, der Gemeindeverwaltung und interessierten Bürgern/innen ist ein zentrales Anliegen. Gleichzeitig bietet die Arbeit in den Präventionsgremien eine Grundlage zur sozialen Auseinandersetzung und Möglichkeiten, Problemstellungen aufzuzeigen, zu diskutieren und zu gemeinsamen Lösungen zu finden.

Aufgaben und Ziele der Loxstedter Präventionsarbeit

  1. Der Präventionsrat fördert die Kommunikation und Kooperation.
  2. Die Präventionsgremien Loxstedts sollen Beiträge leisten:
    • zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensqualität in der Gemeinde Loxstedt,
    • zur Stärkung und Förderung der demokratischen Kultur und Beteiligung der Bürger/innen in der Gemeinde Loxstedt,
    • zur Stärkung von Erziehungsarbeit,
    • zum Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Generationen,
    • zum frühzeitigen Erkennen von Problemen und Fehlentwicklungen,
    • zur Entwicklung von Lösungen und Hilfsangeboten unter anderem durch regelmäßige Situationsanalysen,
    • zur Reduzierung von Kriminalität und Gewalt in der Öffentlichkeit und in Familien,
    • sowie zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Prävention.
  3. Die Präventionsgremien versuchen in ihrer Tätigkeit soziale Problementwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Entwicklung von Lösungen anzuregen und zu unterstützen.
  4. Die Präventionsgremien fungieren als Ansprechpartner für Anliegen aus dem Kreis der Bürger/innen der Gemeinde Loxstedt. Sie benennen zu einzelnen Themenfragen Ansprechpartner/innen.
  5. Der Präventionsrat als Entscheidungsgremium vernetzt in der Gemeinde tätige selbstständige Initiativen, Organisationen und Einrichtungen, bringt Beteiligte miteinander ins Gespräch und hilft bei Abstimmung und Zusammenarbeit.
  6. Der Präventionsrat greift Probleme auf und regt als Impulsgeber Aktivitäten an, z.B. gegenüber Schulen, politischen Entscheidungsgremien, (sozialen) Einrichtungen und Organisationen.

Gremien der Präventionsarbeit

Offene Präventionsversammlung

  1. Sie ist Forum für alle interessierten Bürger/innen und Institutionen.
  2. Die Präventionsversammlung wird mindestens einmal jährlich durch den Präventionsrat einberufen.
  3. Auf der Präventionsversammlung berichtet der Präventionsrat über seine Aktivitäten.
  4. Die Versammlung zeigt Tätigkeitsfelder auf und gibt Impulse für Aktivitäten.

Präventionsrat

  1. Der Präventionsrat ist ein unabhängiges Gremium, das die Aufgabe hat, die Anregungen und Ideen aus der Präventionsversammlung zu bündeln, die Arbeit zu koordinieren und die Umsetzung der Arbeitsergebnisse sicherzustellen.
  2. Dem Präventionsrat gehören an:
    • Bürgermeister/in (als Organ)
    • Leiter/in Polizeidienststelle Loxstedt
    • Schulleiter/in Haupt- und Realschule
    • Schulleiter/in Gymnasium
    • 1 Schulleiter/in als Vertreter/in der 3 gemeindlichen Grundschulen
    • Sprecher/in der Arbeitskreise
    • Vorsitzende/r der im Rat der Gemeinde Loxstedt vertretenen Fraktionen/Gruppen
    • Vorsitzende/r des Jugend- und Sozialausschusses
    • 1 Vertreter/in der Kirchengemeinden
    • 1 Jugendvertreter/in
    • 1 Vertreter/in der GEWELO
  3. Der Präventionsrat bildet themenbezogene Arbeitskreise.
  4. Sprecher des Präventionsrates ist der Gemeindedirektor/Bürgermeister/in. Es wird ein Stellvertreter/in aus der Mitte des Gremiums für die Zeitdauer von zwei Jahren benannt.

Arbeitskreise

  1. Die Arbeitskreise setzen sich aus Mitgliedern der in der Präventionsarbeit tätigen Institutionen/Organisationen und Vereinigungen zusammen.
  2. Die Mitarbeit in einem Arbeitskreis steht darüber hinaus jedem Einwohner der Gemeinde Loxstedt offen.
  3. Jeder Arbeitskreis bestimmt einen Sprecher/in und einen Stellvertreter/in. Der/die Sprecher/in ist Mitglied im Präventionsrat.

Geschäftsführung

Ladungen

  1. Die Präventionsversammlung wird durch den/die Sprecher/in des Präventionsrates eingeladen. Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen. Zeit, Ort und Tagesordnung werden spätestens eine Woche vor der Sitzung in der Nordsee-Zeitung bekannt gemacht.
  2. Der Präventionsrat wird durch den Sprecher/in des Präventionsrates bei Bedarf eingeladen. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen unter Benennung der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung.
  3. Die Arbeitskreise werden durch ihre Sprecher/innen bei Bedarf eingeladen. Die Mitglieder verständigen sich auf Sitzungstermine sowie auf Ladungsfristen.

Protokollführung

  1. Über die Sitzungen der einzelnen Präventionsgremien werden Ergebnisprotokolle angefertigt. Sie werden allen Mitgliedern des Präventionsrates und der Arbeitskreise übersandt.
  2. Die Protokollführung wird durch die Gemeinde Loxstedt gewährleistet.

Weitere Regelungen

  1. Die Geschäftsführung der Präventionsarbeit wird von der Gemeinde Loxstedt wahrgenommen.
  2. Die finanzielle Abwicklung der Aktivitäten in den Präventionsgremien erfolgt über den Haushalt der Gemeinde Loxstedt.
  3. Die Präventionsaufgaben werden von der Gemeinde Loxstedt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unterstützt.
  4. Über Änderungen dieser Arbeitsgrundlage entscheidet der Präventionsrat mit der Mehrheit seiner Stimmen.

Loxstedt, den 06. November 2006

Bürgermeister Wellbrock
Sprecher des Präventionsrates

Dr. Rankenburg
stellv. Sprecher des Präventionsrates